- AOK weist auf "Therapielücken" hin
Patientenhinweise:
• Nach Gebrauch Kanüle entfernen
• Kein Kanülen-Mehrfachgebrauch
• Anwendung bei Raumtemperatur
• Keine zuhäufige Entlüftung
- Z.B. BD, Novofine, Mylife Clickfine
- Ozempic lt. FI: Bis 8 mm
- Mounjaro lt. Website: Bis 12,7 mm
- Neufassung Anlage 8 RahmenV zum 01.01.2025
- Nicht bei Verstoß gegen maximale Abgabemenge [Vorschriften]
- Facharztbezeichnung weiter Pflicht bei T-, BtM- und E-Rezepten, ansonsten kein Retaxgrund
- CAVE: Weiterhin Facharztpflicht (auch bei i.V.)
- Patientenaufkleber zulässig, außer bei T- und BtM-Rezepten
- Formfehlerhafte E-Entlassrezepte: Neuausstellung erforderlich [Quelle]
- Cave: Abweichende Regeln bei Sonderkostenträger
- Sowedoo - Entlassrezept
- Abgabebeschränkung beachten: Keine Abgabe akut toxischer Mengen. Max 10 g PCM insgesamt.
- Hinweis bei PCM-Kombis
- CAVE: Unschöne Testkäufe in der Vergangenheit
- Bsp. Quetiapin
- Gilt nicht für gestattete Importe (Bsp. Albuterol, etc.)
- Neuverordnung erforderlich
- Weitere: Benzodiazepine, Hochpreiser, Lonsurf, Mounjaro, Oxycodon, Ozempic, Pegasys, Pregabalin 300, Trulicity, Fentanyl 150μg und 100μg Pflaster, Tilidin
- Liste weiterer Rezeptfälschungen
- Da andere Länder das eRezept längst konsequent eingeführt haben, dürfte Deutschland zum Zielland für Papier-Rezeptfälschungen geworden sein
- eRezept-Pflicht für Missbrauchmedikamente dürfte Fälschungen ausschließen und vor Retaxationen schützen und wie im Falle von Ozempic auch die Versorgung betroffener sicherstellen
- Besonders kritisch: Die eRezept-Nichtumstellung von BtM
- Laut Urteil von 2022 besteht Anzeigemöglichkeit für Apotheken
- Aufruf in einigen europäischen Ländern (Dez.2024)
- Ebenso Auswärtiges Amt: Merkblatt für den Krisenfall
- Keine Stückelung auf mehrere Rechnungen (Ausfuhrverbot > 300 €)
- Gilt nicht für Arzneimittel (keine Begrenzung)
Gilt für alle Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukte:
- Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)
- Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
- Zubereitete Haarbehandlungsmittel
- Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften
- Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unverändert: Für Entlassrezepte gelten die normalen BG-Abgaberegeln
- Unverändert: BG-Abgaberegeln (abweichend von GKV)
Erforderlich u.a.:
- Tastaturnavigation inkl. bei Kontaktformularen
- Screenreader-Lesbarkeit
- Lesbarkeit bei 200 % Vergrößerung
- Gute Kontraste
- Fehlerfreier Quellcode
- Cross-Browser
- Meta-Tags
- Strukturierung mit Überschriften-Tags
- Alt-Texte
- Aussagekräftige Links
- Verständliche und kurze Sätze
- Überprüfbarkeit mit automatischen Tools
- Add on: Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
- Add on: Erklärung zur Barrierefreiheit
- Nicht mehr ausreichend: Handschriftlicher Name + Apothekenstempel
- Probelm: Für lange Namen ist die Bon-Namenszeile z.T. zu kurz
- Alternative: Abschaffung der Zuzahlung
- Retaxrisko bei Nichtabgabe von Rabattartikel bei Substitutionsartikeln
- 82 von 94 KK erhöhen Zusatzbeitrag
- Bereits die 2. Erhöhung innerhalb eines Jahres bei vielen Krankenkassen
- AOK Nordost: 18,3 % Beitragssatz 2025
- Zudem 20 % Infation in den letzten 4 Jahren (2021: 3,1%; 2022: 7,9%; 2023: 5,9%, 2024: 2,2%)