
- Der Bundesdrogenbeauftragte warnt, ebenso die Kripo
- BtM-E-Rezepte killen gefälschte Rezepte. Grade hier wird blockiert. Fragt sich, was erreicht werden soll.
- 29.10.25: 5. Gerichtsurteil
- 23.09.25: 4. Gerichtsurteil
- 18.09.25: 3. Gerichtsurteil
- 08.04.25: 2. Gerichtsurteil
- 27.02.25: 1. EuGH-Urteil
- Müsste auch für Drogerie-Gutscheine gelten, wenn nichtapothekenpflichtige Arzneimittel im Sortiment
- Müsste auch für Gutscheine gelten, die in verschiedenen Shops, u.a. Online-Apotheken, eingelöst werden können
- Müsste auch für Rabatt-Coupons für Arzneimittel gelten
- Betrifft auch Geschenkgutscheine aus Apotheken, wenn diese Arzneimittel nicht ausschließen
- Arzneiwerbung weiter erlaubt
- Sonderangebote weiter erlaubt
- Randsortiment-Gutscheine weiter erlaubt
- Damit evt. unklare Rechtslage bei Ganzsortiment-Rabattaktionen, v.a. bei zeitlicher Begrenzung, und evt. Kundenkartenrabatten
- Wann hört der Papierrezept-Irrsinn endlich auf?
- Nicht verkehrsfähige BtM sind zu vernichten § 16 (1) BtMG
- CAVE: Die Vernichtung nicht verkehrsfähiger BtM (bspw. verfallene BtM) muss durch den Apothekeninhaber als BtM-Eigentümer in allen Filialen erfolgen, nicht durch den Filialleiter, etc. § 16 (1) BtMG
- Wieso ist heutzutage die Qualität der gelieferten Rezeptursubstanzen nicht sicher? Sollte dies der Fall sein, müsste dort angesetzt werden. Ansonsten ist die Sache komplett überflüssig.
- Bei Beibehaltung wäre die verpflichtende Umstellung auf INR zweckmäßig.
- Ebenso würde eine Abschlussprüfung mit INR die Rezepturqualität endlich sicherstellen
- Evt. Rücklagen bilden
- 23.09.25: 4. Gerichtsurteil
- 18.09.25: 3. Gerichtsurteil
- 08.04.25: 2. Gerichtsurteil
- 27.02.25: 1. EuGH-Urteil
- Müsste auch für Drogerie-Gutscheine gelten, wenn nichtapothekenpflichtige Arzneimittel im Sortiment
- Müsste auch für Rabatt-Coupons für Arzneimittel gelten
- Betrifft auch Geschenkgutscheine aus Apotheken, wenn diese Arzneimittel nicht ausschließen
- Arzneiwerbung weiter erlaubt
- Sonderangebote weiter erlaubt
- Randsortiment-Gutscheine weiter erlaubt
- Damit evt. unklare Rechtslage bei Ganzsortiment-Rabattaktionen, v.a. bei zeitlicher Begrenzung, und evt. Kundenkartenrabatten
- ließe sich auch ohne unsichere Gesetzgebungsverfahren kurzfristig umstetzen:
- Entszug des Arzneimittelstatus von Cannabis
- Laut Gerichtsurteilen: Einstufung von Abfüllungen als nicht zugelassene Arzneimittel
- Evt. nicht plausible Rezeptur
- Evt. Einstufung als bedenklicher Rezepturstoff
- Bei Ware im Wert von mehreren hunderttausend Euro hat das Bauchgefühl versagt
- Es besteht akuter Handlungsbedarf
- Bei 1 Mrd E-Rezepten vollständige Umstellung auf E-Rezepte
- Papierrezept-Belieferung von Fälschungsartikeln nur nach Arztrücksprache
- Papierrezept-Vorbestellungen nur bei Rezeptzusendung zur Vorabklärung
- Lagerbestand von Fälschungsartikeln evt. auf 1 reduzieren oder als Bestellware
- Vorgänger/Nachfolger-Verknüpfungen sind freundliche Hinweise ohne rechtliche Relevanz
- Die Verknüpfungen können von Apotheken z.T. deaktiviert werden, was das Retaxrisiko mindert
- Elvanse Adult/ Elvanse: Keine Substitution, da keine überschneidende Indikation. Als Startartikel immer verordneten Artikel eingeben, nicht Nachfolger.
- Ozempic 3x3ml/ Ozempic 8-Wochen Pen: Keine Substitution, da u.a. andere Normgröße. Neuverordnung erforderlich.
- Lisdexamfetamin Ratiopharm/ Lisdexamfetamin Ratiopharm E
- Wieso sind Cannabis-Abfüllungen zulässig? Wieso soll der Cannabis-Vertrieb über Apotheken nur eingeschränkt und nicht verboten werden? Hiermit könnte ohne Grünen-Zustimmung im Bundesrat die Möglichkeit bestehen. Wieso wird dies im Gesetzentwurf nicht als Alternative genannt?
- Evt. handelt es sich bei Cannabis-Abfüllungen auch um nicht plausible Rezepturen
- Cannabis als Rauschmittel gehört abgeschafft, nicht eingeschränkt. Was hat das noch mit Pharmazie zu tun? Für die Cannabis-Behandlung stehen Extrakte zur Verfügung.
- Laut Gerichtsurteilen handelt es sich bei Abfüllungen um nicht zugelassene Fertigarzneimittel. Damit besteht Retax-, Abmahn- und Strafrisiko.
- CAVE: Negative Gerichtsurteile zu Abfüllungen:
- 10.09.25: Abfüllungen erneut als nicht zugelassenes FAM eingestuft [noch nicht rechtskräftig]
- 27.08.25: Abfüllungen erneut als nicht zugelassenes FAM eingestuft
- 10.12.24: Abfüllungen erneut als nicht zugelassenes FAM eingestuft
- 20.03.23: Abgabeverbot von Rezeptur-Abfüllungen gerichtlich bestätigt
- 31.07.21: Weitere Ausführungen zu Rezeptur-Abfüllungen (Innocur)
- 04.08.21: Weitere Ausführungen zu Rezeptur-Abfüllungen (AVWL)
- 29.07.21: Erneut: Retaxrisiko für Rezeptur-Abfüllungen
- 23.06.21: Retaxrisiko Rezeptur-Abfüllungen
- 15.03.21: Abgabeverbot von Rezeptur-Abfüllungen gerichtlich bestätigt
- 04.02.21: Urteil: Rezepturverbot ohne stoffliche Veränderung
- Rezepturen ohne stoffliche Veränderung = Abgabe nicht zugelassener Arzneimittel = strafbar?
- Selbstanzeige zur Strafminderung?
- Verjährungsfristen?
- ca. 2,5 Mrd zusätzliche Einnahmen
- einen Steuerungseffekt hat die Zuzahlung in keinerlei Hinsicht
- führt höchstens dazu, dass Patiente, die knapp bei Kasse sind, auf verordnete Medikamente verzichten
- sinnvoller wäre ein anderes System
- klar erkennbar und gut lesbar muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor dem Angebot angegeben werden
- ebenso EuGH 26.09.2024
- ebenso weiteres Urteil 04/2025
- vorgeschrieben nach § 11 (1) PAngV
- Jeder ePA-Zugriff wird bereits jetzt protokolliert und kann vom Patienten via KK-App nachverfolgt werden
- Geplant: bei ePA-Zugriff Push-Nachricht an Patienten
- Damit scheidet die ePA als routinemäßige Nutzung für Apotheken aus, z.B. um Ärztehopping, Wechselwirkungen, etc., festzustellen, obwohl der Zugriff sehr einfach möglich ist
- Ein Wechselwirkungs-Check müsste automatisch mit den Artikeln der ePA erfolgen und in der Kassensoftware angezeigt werden
- Völlig unklar ist auch die rechtliche Lage, ob Apotheken die ePA im Verdachtsfall nutzen müssen. Dies könnte ggf. auch retaxrelevant sein.
- Es fehlt sowohl für nationale als auch internationale Urkunden eine Möglichkeit der Echtheitsüberprüfung und ob diese nicht zwischenzeitlich widerrufen wurden
- Was spricht gegen den Aufbau einer Datenbank und Heilberufs-ID?
- 29.09.25: Junge Union
- 11.09.25: BMG arbeitet an eigenem Konzept
- 23.07.25: TK
- bis 03/26: Expertenkommission GKV-Finanzen soll Vorschläge unterbreiten