- naheliegend wäre die Bereitstellung der Möglichkeit, eine Liste fehlender Chargen ziehen zu können, um diese nachzureichen bevor retaxiert wird. Dann dürfte der Retaxgrund ggf. entfallen. Zusätzlich wäre dies evt. bilanzmäßig relevat, da die Summe evt. als mögliches Risiko zurückzustellen wäre. Im Mai wurde von einem ca. 200.000 € Retax berichtet. Bei fehlender Retaxveersicherung und evt. erforderlichen hohen Rückstellungen könnte u.U. ansonsten im schlechtesten Fall evt. Konkursverschleppung vorliegen.
- alternativ könnte der Datensatz in einem gängigen Format den Apotheken zur Verfügung gestellt werden, um dies selbst zu erledigen. Schwierigkeiten beim Auslesen einer einzigen Variable aus einem Datensatz dürften kaum zu erwarten sein. Hier stellt sich sowieso die Frage, wieso Apotheken ihren eigenen Datensatz nicht zur Verfügung haben.
- v.a. wäre zu prüfen, ob die Retaxversicherung fehlende Chargen und Hochpreiser abdeckt.
- hier wäre auch über eine Pflicht-Retaxversicherung nachzudenken bei der zunehmenden Hochpreiserproblematik.
- Stellt sich die Frage, wieso die Abrechnung chargenloser Rezepte nicht endlich technisch blockiert wird
- Das Thema ist nicht neu, da es Bestand einer früheren Friedensvereinbatung war (Ende 03/2024). Fragt sich, wieso Programmfehler nicht behoben werden.
- 15.05.25: Bereits Hinweis zum Chargenretax: Retax wegen fehlender Charge. Seitdem sind mehrere Monate verstrichen. Wieso werden die Programmfehler nicht behoben?
- 06.03.24: Nach LAV Angabe dürfen fehlende Chargen nicht retaxiert werden
- 17.07.25: Rechtliche Ausführungen
- Gericht verwirft erneut BMG-Auffassung vom Feb. 2023
- Laut Gerichtsurteilen handelt es sich bei Abfüllungen um nicht zugelassene Fertigarzneimittel. Damit besteht Retax-, Abmahn- und Strafrisiko.
- CAVE: Negative Gerichtsurteile zu Abfüllungen:
- 27.08.25: Abfüllungen erneut als nicht zugelassenes FAM eingestuft
- 10.12.24: Abfüllungen erneut als nicht zugelassenes FAM eingestuft
- 20.03.23: Abgabeverbot von Rezeptur-Abfüllungen gerichtlich bestätigt
- 31.07.21: Weitere Ausführungen zu Rezeptur-Abfüllungen (Innocur)
- 04.08.21: Weitere Ausführungen zu Rezeptur-Abfüllungen (AVWL)
- 29.07.21: Erneut: Retaxrisiko für Rezeptur-Abfüllungen
- 23.06.21: Retaxrisiko Rezeptur-Abfüllungen
- 15.03.21: Abgabeverbot von Rezeptur-Abfüllungen gerichtlich bestätigt
- 04.02.21: Urteil: Rezepturverbot ohne stoffliche Veränderung
- Retaxrisiko, z.B. bei Cannabis-Abfüllungen?
- Rezepturen ohne stoffliche Veränderung = Abgabe nicht zugelassener Arzneimittel = strafbar?
- Selbstanzeige zur Strafminderung?
- Verjährungsfristen?
- E-Mail oder SMS als Versandmeldung wäre wie in anderen Ländern die Standardlösung
- Bei Patietenzustimmung könnte auch gleich mitgeteilt werden, was verordnet wurde
- Oder Ärztliche Sofortsignierung: Koppelung der Signierung an eingesteckte Patientenkarte, außer bei mittelbarem Patientenkontakt bei Fernkontakt. Damit wäre die Rezeptfreigabe während der Patientenanwesenheit sichergestellt. Missbrauch dürfte zu Abrechnungsschwierigkeiten führen aufgrund unterschiedlicher EBM-Nr./ Vergütung.
- Da sich jetzt Patientenkarte und eHBA gegenseitig blockieren, dürfte andersherum auch die Kopplung möglich sein.
- Relevanz: Die geplante Umverteilung von Groß- auf Kleinapotheken findet so bereits von Vor-Arzt-Apotheken zu Vor-Ort-Apotheken statt.
- Dafür reicht bereits der Hinweis der Arztpraxis an den Patienten, dass das Rezept erst in einer halben Stunden da sein wird. Damit ist der Standortvorteil der Vor-Arzt-Apotheken weg.
- u.a. fehlt qualifizierte elektronische Signatur
- Durchsuchung wegen Abgabe ohne gültiges Rezept
- Beipackzettel beachten
- Rivotril-Missbrauch
- Die Meldung erfolgt ab Juli 2025 verpflichtend digital
- Die pDL-Abrechnung erfolgt bereits seit April 2024 verpflichtend digital
- Wieso wird die Erstattungsfrist in der G-BA AM-RL nicht auf die Rezeptgültigkeit von 3 Monaten verlängert? Wieso ausgerechnet die 28-Tage-Frist?
- Es könnte sich dabei um einen Deal handeln
- Gut für die Apothekenvergütung
- Nachteil für Privatversicherungen
- Gut für US-VK, Nachteil für US-Versicherte bei geplanten Preissenkungen
- Zudem: Kein Gehalt bei Krankschreibung nach eigener Kündigung (Urteil von 2023)
- Vertrauliche journalistische Unterlagen sollen von einem Pressemitglied direkt ins Bayerische Gesundheitsministerium geschickt worden sein
- Fragt sich, ob die CSU Ministerien, in denen sie keine Staatssekretäre besitzt, mit Hilfe von Journalisten ausspäht
- Nach dem Aus der freien Lobbyisten wäre die CSU als kleinste Regierungspartei zudem der nächste natürliche Anlaufpunkt für Lobbygruppen. Sollte die CSU die Informationen nicht nur intern nutzen, sondern an Lobbygruppen weiterkommunizieren, dann würde sie gegen die eigene Regierung arbeiten. Oder Lobbyjournalisten geben die Informationen an die CSU als Gegenleistung für politische Gefälligkeiten oder um im Gegenzug anderweitige Informationen zu erhalten.
- Die Unfähigkeit zu einheitlichen Regelungen manifestiert sich erneut - wer schaut da noch durch
- CAVE Retaxrisiko: Es dürfen nur austauschbare Darreichungsformen ohne neues Rezept substituiert werden. DOS und AUT sind vom G-BA nicht als austauschbar eingeteilt.
- CAVE: Ein Salbutamol Autohaler ist mit der Darreichungsform DOS deklariert und erscheint damit als austauschbar. Retaxrisiko prüfen (vgl. seinerzeit die Falschdeklaration bei Original und Importen, was zu Retax wegen Nichtabgabe von Rabattartikeln führte)
- Völlig unklarer Rechtsstatus der Empfehlungen des Beirats, wenn auch sinnvoll
- Nach LAV Angabe dürfen fehlende Chargen nicht retaxiert werden
- Ca. 200.000 € Retax wegen fehlender Charge
- Stellt sich die Frage, wieso die Abrechnung chargenloser Rezepte nicht endlich technisch blockiert wird
- Zudem stellt sich die Frage nach Sinnhaftigkeit manuell nachtragbarer Chargen mit Fehlerpotential
- bis einschließlich 19.07.2025 Pflicht-Verlinkung
- ab 20.07.2025 am besten entfernen aus Webseiten und Impressum/ AGB, da abgestellt
- die beiden EU-Sicherheitslogos für Arzneimittel und nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sind weiterhin Pflicht
- die Hinweispflichten nach § 36 VSBG sind weiterhin Pflicht (Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle)
- Das E-Rezept zeigt Wirkung. Wieso wurde das solange blockiert?
- Bei Versoß gegen die Abgabereihenfolge weiterhin Nullretax
- Alternative: Zuzahlungsabschaffung bei Abgabe von RA. Aut-idem-Kreuz-Abschaffung. Freie Präparatewahl für Patienten (Ende des Patientenärgers): Bei Nicht-RA Zuzahlung 10 %, mind. 10 €.
- Beseitigt den Konstruktionsfehler des RahmV: Bei pharm. Bedenken haben Apotheken einen wirtschaftlichen Vorteil (wenn teurer) durch den prozentualen Aufschlag und das Skonto, was durch die geplante erweiterte Skonto-Freigabe noch verschäft wird; zudem weniger Rabattartikelzahlung der Hersteller.
- Für Apotheken müsste es nicht weniger sein: Z.B. bei Verzicht des Kassenabschlags bei RA-Abgabe bei gleichzeitiger Senkung des Fixums. Würde automatisch die Abgabeattraktivität von RA erhöhen, außer bei sehr großen Preisunterschieden.
- Gegenfinanzierung: Größeres Rabattvolumen der Hersteller durch die höhere RA-Abgabe + z.B. MWSt-Abschaffung, beseitigt gleichzeitig den Holland-Vorteil
- Ein Versandhandelsverbot für Arzneimittel war sowohl vom Justiz- als auch Wirtschaftsministerium für rechtlich nicht zulässig befunden worden
Bei eGK-Ábruf in der Apotheke sichtbar und damit wohl auch für den Arzt und Patienten:
- Die abgebenden Apotheken mit Abgabedatum
- Das abgegebenen Präparate
- Die verordnenden Ärzte
- Beim eRezept erhält der Arzt dagegen keine genauen Abgabeinformationen und der Patient keine über das abgegebene Präparat.
- CAVE: E-Rezepte dürfen erst bei Abgabe abgerechnet werden, nicht bei Bestellung. Der Patient erhält jetzt die Abgabe-Information auch in der ePA.
- Nach Schließen der ePA 10minütige Sperre, was die praktische Arbeit z.T. erschwert. CAVE: Es erscheint evt. keine Warnmeldung, ob die ePA tatsächlich geschlossen werden soll und danach kein zeitnaher Aufruf mehr möglich ist.
- Da keine Pflicht zum Checken der ePA für Apotheken festgelegt ist, besteht wohl auch kein Retaxrisiko bei Ärztehopping, was sowieso jetzt schon in den Praxen auffallen müsste.
- Der GKV-Bundeszuschuss ist höher als die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
- Andererseits zahlen die Krankenkassen MWSt für Arzneimittel in fast gleicher Höhe
- Wichtiger als weniger Krankenkassen wäre ein einheitlicher Versorgungsvertrag und Entkomplizierung.
- Bei der Diskussion besteht auch die Gefahr, dass in Anlehung an die Krankenkassendiskussion gebündelte Apothekenstrukturen ins Spiel gebracht werden könnten.
- Liste Bedenkliche Rezepturarzneimittel Stand Juni 2025 der AMK
- Cannabis als Rauschmittel gehört abgeschafft, nicht eingeschränkt. Was hat das noch mit Pharmazie zu tun? Für die Cannabis-Behandlung stehen Extrakte zur Verfügung.
- Evt. handelt es sich auch um nicht plausible Rezepturen
- Der Juni-Ausdruck erfolgt noch manuell
- Die Meldung erfolgt ab Juli 2025 verpflichtend digital.
- Die pDL-Abrechnung erfolgt bereits seit April 2024 verpflichtend digital.
- BVDA-Apotheken können IKK classic Patienten zu Lasten Krankenkasse versorgen auch ab Juli versorgen (Neuer BVDA-IKK classic-HiMi-Vertrag)
- Da einzelapothekerliche Verträge mit Krankenkassen erlaubt sind, könnte die Möglichkeit bestehen, dem BVDA-IKK classic-Hilfsmittelvertrag beizutreten, um die Patienten nicht zu verärgern
- Für Hilfsmittel ist keine Versandhandelserlaubnis erforderlich und kann beworben werden, da keine gesetzliche Pflichtleistung
- CAVE: Der ansonsten vertragslose Zustand ab Juli betrifft nur die IKK classic
- Bereits mehrere gescheiterte Verträge: Entlassrezepte, Aufbaunahrung (DAK, HKK) [Sowedoo - Rechner], Hilfsmittel IKK classic
- Ab 29.06.25 dürfen Apotheken nur noch über barrierefreie Portale verkaufen
- Abgemahnt werden kann neben dem Portalbetreiber auch die Apotheke
- Einfachste Prüfmöglichkeit: Prüfen, ob eine "Erklärung zur Barrierefreit" auf dem Portal vorhanden ist. Diese kann eine eigenständige Seite sein oder in den AGB stehen. Fehlt die Erklärung auf dem Portal, dürfte bereits ein Verstoß gegen das BFSG vorliegen, außer die Portalgesellschaft hat einen Umsatz unter 2 Mio €/ Jahr und weniger als 10 Mitarbeiter. Die Erklärung am besten Speichern. Bei fehlender Erklärung evt. z.B. jährlich eine Bestätigung einholen, dass der Umsatz der Portalgesellschaft unter 2 Mio €/ Jahr liegt und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden.
- Sowedoo - Rechtliche Checkliste Barrierefreiheit
- Zusätzlich müssen Apothekenwebseiten mit digitalen Dienstleistungen eine "Erklärung zur Barrierefreit" haben, außer bei einen Umsatz unter 2 Mio €/ Jahr und weniger als 10 Mitarbeiter.
- Apotheken dürfen Internetaufritte nicht verboten werden
- Apotheken darf Werbung nicht verboten werden
- Patientenverordnungen: Am besten nur Lieferung in Praxis oder Arztnachfrage
- Abgabe auf Arztausweis: Am besten nur mit Lieferung an Praxis/ Rettungsdienst etc.
Über die ApBetrO könnte z.B. geregelt werden:
- Versandhandelserlaubnis für alle Apotheken. Wenn der Bote krank ist, kann die Apotheke schlecht liefern. Bietet zudem weiter Vorteile und das Ende der merkwürdigen Differenzierung zwischen Zustellung per Boten und Versand
- - Bei Lieferengpässen können dringend benötigte Arzneimittel ohne Versanderlaubnis nicht verschickt werden. Damit muss dann schon mal aus München etwas in Berlin abgeholt werden. Zeitgemäß ist anders.
- Spuckwandpflicht als zwingende Infektionsschutzmaßnahme, damit das im Pandemiefall nicht wieder erst organisiert werden muss.
- FFP2-Masken-Bereitstellungspflicht für Mitarbeiter und damit automatisch Maskenvorratspflicht (z.B. 30/ Monat/ Mitarbeiter) (Schaffung eines künstlichen Marktes), auch wenn bereits durch die FFP2-Maskenpflicht in Verbandskästen eine bundesweite Erstversorgung im Pandemiefall vorhanden ist.
- Verbandsstoff-Einlagerungs-Pflicht mit vorgeschriebenen Mengen (Schaffung eines künstlichen Marktes)
- Neue (höhere) Preise
- Die Monatspauschale war bereites zum 01.01.2025 auf 42 € erhöht worden
- Empfangsbestätigung muss noch unterschrieben, aber nicht mehr an die Krankenkasse übermittelt werden
- Genehmigungen nur noch digital