- Der Juni-Ausdruck erfolgt noch manuell
- Die Meldung erfolgt ab Juli 2025 verpflichtend digital.
- Die pDL-Abrechnung erfolgt bereits seit April 2024 verpflichtend digital.
- BVDA-Apotheken können IKK classic Patienten zu Lasten Krankenkasse versorgen auch ab Juli versorgen (Neuer BVDA-IKK classic-HiMi-Vertrag)
- Da einzelapothekerliche Verträge mit Krankenkassen erlaubt sind, könnte die Möglichkeit bestehen, dem BVDA-IKK classic-Hilfsmittelvertrag beizutreten, um die Patienten nicht zu verärgern
- Für Hilfsmittel ist keine Versandhandelserlaubnis erforderlich und kann beworben werden, da keine gesetzliche Pflichtleistung
- CAVE: Der ansonsten vertragslose Zustand ab Juli betrifft nur die IKK classic
- Bereits mehrere gescheiterte Verträge: Entlassrezepte, Aufbaunahrung (DAK, HKK) [Sowedoo - Rechner], Hilfsmittel IKK classic
- Ab 29.06.25 dürfen Apotheken nur noch über barrierefreie Portale verkaufen
- Abgemahnt werden kann neben dem Portalbetreiber auch die Apotheke
- Einfachste Prüfmöglichkeit: Prüfen, ob eine "Erklärung zur Barrierefreit" auf dem Portal vorhanden ist. Diese kann eine eigenständige Seite sein oder in den AGB stehen. Fehlt die Erklärung auf dem Portal, dürfte bereits ein Verstoß gegen das BFSG vorliegen, außer die Portalgesellschaft hat einen Umsatz unter 2 Mio €/ Jahr und weniger als 10 Mitarbeiter. Die Erklärung am besten Speichern. Bei fehlender Erklärung evt. z.B. jährlich eine Bestätigung einholen, dass der Umsatz der Portalgesellschaft unter 2 Mio €/ Jahr liegt und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden.
- Sowedoo - Rechtliche Checkliste Barrierefreiheit
- Zusätzlich müssen Apothekenwebseiten mit digitalen Dienstleistungen eine "Erklärung zur Barrierefreit" haben, außer bei einen Umsatz unter 2 Mio €/ Jahr und weniger als 10 Mitarbeiter.
- Apotheken dürfen Internetaufritte nicht verboten werden
- Apotheken darf Werbung nicht verboten werden
- Patientenverordnungen: Am besten nur Lieferung in Praxis oder Arztnachfrage
- Abgabe auf Arztausweis: Am besten nur mit Lieferung an Praxis/ Rettungsdienst etc.
Über die ApBetrO könnte z.B. geregelt werden:
- Versandhandelserlaubnis für alle Apotheken. Wenn der Bote krank ist, kann die Apotheke schlecht liefern. Bietet zudem weiter Vorteile und das Ende der merkwürdigen Differenzierung zwischen Zustellung per Boten und Versand
- - Bei Lieferengpässen können dringend benötigte Arzneimittel ohne Versanderlaubnis nicht verschickt werden. Damit muss dann schon mal aus München etwas in Berlin abgeholt werden. Zeitgemäß ist anders.
- Spuckwandpflicht als zwingende Infektionsschutzmaßnahme, damit das im Pandemiefall nicht wieder erst organisiert werden muss.
- FFP2-Masken-Bereitstellungspflicht für Mitarbeiter und damit automatisch Maskenvorratspflicht (z.B. 30/ Monat/ Mitarbeiter) (Schaffung eines künstlichen Marktes), auch wenn bereits durch die FFP2-Maskenpflicht in Verbandskästen eine bundesweite Erstversorgung im Pandemiefall vorhanden ist.
- Verbandsstoff-Einlagerungs-Pflicht mit vorgeschriebenen Mengen (Schaffung eines künstlichen Marktes)
- Neue (höhere) Preise
- Die Monatspauschale war bereites zum 01.01.2025 auf 42 € erhöht worden
- Empfangsbestätigung muss noch unterschrieben, aber nicht mehr an die Krankenkasse übermittelt werden
- Genehmigungen nur noch digital
- Betrifft Gendern mit Sonderzeichen
- Auffälligste Erforderniss: Tatstatur-Navigation, CSS-Unabhängigkeit, Vorlesbarkeit
- ab 01.06.25: Neue HiMi-Preise
- ebenso EuGH
- Arzneiwerbung weiter erlaubt
- Sonderangebote weiter erlaubt
- Randsortiment-Gutscheine weiter erlaubt
- Damit evt. unklare Rechtslage bei Ganzsortiment-Rabattaktionen, v.a. bei zeitlicher Begrenzung, und evt. Kundenkartenrabatten
- fast 200.000 € erstattete gefälschte Rezepte
- durch die Nicht-eRezept-Pflicht: Insgesamt ca. 500.000 € für Kriminelle
- AOK weist auf "Therapielücken" hin
Patientenhinweise:
• Nach Gebrauch Kanüle entfernen
• Kein Kanülen-Mehrfachgebrauch
• Anwendung bei Raumtemperatur
• Keine zuhäufige Entlüftung
- Z.B. BD, Novofine, Mylife Clickfine
- Ozempic lt. FI: Bis 8 mm
- Mounjaro lt. Website: Bis 12,7 mm
- Neufassung Anlage 8 RahmenV zum 01.01.2025
- Nicht bei Verstoß gegen maximale Abgabemenge [Vorschriften]
- Facharztbezeichnung weiter Pflicht bei T-, BtM- und E-Rezepten, ansonsten kein Retaxgrund
- CAVE: Weiterhin Facharztpflicht (auch bei i.V.)
- Patientenaufkleber zulässig, außer bei T- und BtM-Rezepten
- Formfehlerhafte E-Entlassrezepte: Neuausstellung erforderlich [Quelle]
- Cave: Abweichende Regeln bei Sonderkostenträger
- Sowedoo - Entlassrezept
- Abgabebeschränkung beachten: Keine Abgabe akut toxischer Mengen. Max 10 g PCM insgesamt.
- Hinweis bei PCM-Kombis
- CAVE: Unschöne Testkäufe in der Vergangenheit
- Bsp. Quetiapin
- Gilt nicht für gestattete Importe (Bsp. Albuterol, etc.)
- Neuverordnung erforderlich
- Weitere: Benzodiazepine, Hochpreiser, Lonsurf, Mounjaro, Oxycodon, Ozempic, Pegasys, Pregabalin 300, Trulicity, Fentanyl 150μg und 100μg Pflaster, Tilidin
- Liste weiterer Rezeptfälschungen
- Da andere Länder das eRezept längst konsequent eingeführt haben, dürfte Deutschland zum Zielland für Papier-Rezeptfälschungen geworden sein
- eRezept-Pflicht für Missbrauchmedikamente dürfte Fälschungen ausschließen und vor Retaxationen schützen und wie im Falle von Ozempic auch die Versorgung betroffener sicherstellen
- Besonders kritisch: Die eRezept-Nichtumstellung von BtM
- Laut Urteil von 2022 besteht Anzeigemöglichkeit für Apotheken
- Aufruf in einigen europäischen Ländern (Dez.2024)
- Ebenso Auswärtiges Amt: Merkblatt für den Krisenfall
- Keine Stückelung auf mehrere Rechnungen (Ausfuhrverbot > 300 €)
- Gilt nicht für Arzneimittel (keine Begrenzung)
Gilt für alle Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukte:
- Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)
- Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
- Zubereitete Haarbehandlungsmittel
- Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften
- Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unverändert: Für Entlassrezepte gelten die normalen BG-Abgaberegeln
- Unverändert: BG-Abgaberegeln (abweichend von GKV)
Erforderlich u.a.:
- Tastaturnavigation inkl. bei Kontaktformularen
- Screenreader-Lesbarkeit
- Lesbarkeit bei 200 % Vergrößerung
- Gute Kontraste
- Fehlerfreier Quellcode
- Cross-Browser
- Meta-Tags
- Strukturierung mit Überschriften-Tags
- Alt-Texte
- Aussagekräftige Links
- Verständliche und kurze Sätze
- Überprüfbarkeit mit automatischen Tools
- Add on: Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
- Add on: Erklärung zur Barrierefreiheit
- Nicht mehr ausreichend: Handschriftlicher Name + Apothekenstempel
- Probelm: Für lange Namen ist die Bon-Namenszeile z.T. zu kurz
- Alternative: Abschaffung der Zuzahlung
- Retaxrisko bei Nichtabgabe von Rabattartikel bei Substitutionsartikeln
- 82 von 94 KK erhöhen Zusatzbeitrag
- Bereits die 2. Erhöhung innerhalb eines Jahres bei vielen Krankenkassen
- AOK Nordost: 18,3 % Beitragssatz 2025
- Zudem 20 % Infation in den letzten 4 Jahren (2021: 3,1%; 2022: 7,9%; 2023: 5,9%, 2024: 2,2%)