- evt. handelt es sich auch um nicht plausible Rezepturen
- Veröffentlichungen schlagen 1 Prüfung pro Woche vor
- 150 Mio Rezepte mussten nicht mehr abgetippt werden
- Annahmeschutz vor abgelaufenen Rezepten
- Weiterhin Salbutamol-Versorgungsnotstand mit Abgabebeschränkung
- Andere Wirkstärke erlaubt (+ Sonder-PZN + Begründung/ eRezept-Doku)
- CAVE bei Liquida: Max. verordnete Gesamt-Wirkstoffmenge abgeben
- Äquivalenztabelle MCP-Tropfen
- Äquivalenztabelle Codein-Tropfen
- CAVE: Keine andere Darreichungsform erlaubt
- Betrifft z.B. Sativa, Dronabiol, Droge
- CAVE: Keine BtM-Gebühr berechnen
- Keine BtM-Doku erforderlich, Abgabe auf Muster-16-Rezept erlaubt
- Canemes weiterhin BtM
- 140 Mio Rezepte mussten nicht mehr abgetippt werden
- Kein Ärger mehr mit fehlenden Unterschriften
- Mehrkosten entfallen nur bei bestehendem Rabattvertrag (= Stufe 1 muss existieren) und wenn kein günstigerer Artikel lieferbar ist.
- Beginnt der Rabattsubstitutionsdialog mit Stufe 2, entfallen die Mehrkosten nicht
- Bei Aut-idem-Verordnungen entfallen die Mehrkosten nicht, da kein Rabattvertrag gilt
- ABDATA: Keine Preise ändern: "entspricht nicht der Vertragslage"
- ARZ Darmstadt: Retaxen ohne manuelle Änderung
- Anforderungen wie an die Belieferung von Diabetesteststreifen:
- PZN oder HiMi-Nr erlauben, dann könnten Apotheken auf PZN umstellen und andere Leistungserbringer weiter mit HiMi-Nr arbeiten
- Abschaffung Genehmigungspflicht - teurer als möglicher Missbrauch. Für Ärzte existieren Verordnungsvorgaben.
- Listen-EK + Aufschlag, z.B. gestaffelt 20/ 15/ 10/ 5 %
- Festlegung max. Listen-EK durch Vertrag KK/ Hersteller
- Abschaffung Zuzahlung, damit auch keine unterschiedlichen Zuzahlungen für Hilfsmittel zum Verbrauch und keine Quartalszuzahlungen
- Abschaffung Diagnosepflicht
- Abschaffung Patientenunterschrift
- Geht alles bei Diabetesteststreifen
- Gilt nur für bestimmte Formfehler bei Papierrezepten. Bei eRezepten sowieso Formfehlersicherheit. Gilt nicht für zu große Verordnungsmengen. Gilt nicht für alle Krankenkassen.